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Informationen für Ämter und Kommunen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen haben wir vermehrt Anfragen seitens kommunaler Stellen erhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir nachfolgend die wichtigsten Punkte zu unserem Angebot V-IZ – Video-Integrationszentrum darstellen.

 

1. Keine BAMF-Zulassung

  • V-IZ ist kein vom BAMF zugelassener Träger von Integrationskursen.

  • Personen mit einer BAMF-Berechtigung oder -Verpflichtung können unser Angebot daher nicht nutzen.

  • Eine Abrechnung mit dem BAMF oder die 50%-Kostenerstattung nach erfolgreichem B1-Abschluss ist über V-IZ ausgeschlossen.

 

2. Keine Prüfungszulassung

  • V-IZ ist keine Prüfungsstelle für die DTZ- oder LiD-Prüfung.

  • Teilnehmende legen ihre Prüfungen eigenständig bei einer VHS oder einem anderen zugelassenen Prüfungszentrum (Telc/Goethe) ab.

 

3. Hintergrund der Gründung

  • V-IZ wurde gegründet, um eine Ergänzung zum bestehenden System zu schaffen.

  • Zielgruppe sind insbesondere Personen, die aufgrund von Schichtarbeit, Betreuungspflichten oder räumlicher Entfernung keine Präsenzkurse besuchen können.

  • Die Inhalte wurden von einer BAMF-zugelassenen Lehrkraft erstellt und orientieren sich am BAMF-Curriculum.

  • Das zugelassene Lehrwerk gewährleistet die inhaltliche Qualität und Vergleichbarkeit mit Präsenzkursen.

 

4. Zielgruppe

  • Privatpersonen (Selbstzahler) ohne Anspruch auf BAMF-Förderung.

  • Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden unabhängig von festen Kurszeiten beim Spracherwerb unterstützen möchten.

 

5. Rolle der Kommunen

 

Kommunen können V-IZ derzeit auf folgende Weise unterstützen:

  1. Interesse schriftlich bekunden und so zur Sichtbarkeit des Projekts beitragen.

  2. Einzelfallförderungen aus eigenen Haushaltsmitteln ermöglichen – insbesondere für Personen ohne Zugang zu BAMF-Kursen, die aber dringend Integrationsangebote benötigen.

  3. Digitale Hinweise geben, um Betroffene auf diese zusätzliche Option aufmerksam zu machen.

Diese Unterstützungsbekundungen sammeln wir aktuell, um sie dem Sozialministerium Baden-Württemberg vorzulegen. Ziel ist die Prüfung, ob für diesen digitalen Ansatz künftig eine Fördermöglichkeit auf Landesebene geschaffen werden kann.

Haben Sie noch Fragen?

Dann buchen Sie hier eine unverbindliche Einführung und lassen Sie sich das Konzept von V-IZ persönlich vorstellen:

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